20.05.2020

Neue Besuchsregelung in Krankenhäusern

Kliniken der Gesundheitsholding setzen Vorgaben um

Die neue Besuchsregelung, die die Niedersächsische Landesregierung erst am 19.05.2020 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichte und die bereits heute Gültigkeit hat, stellt die Lüneburger Krankenhäuser organisatorisch vor einige Herausforderungen. Nach dieser Verordnung müssen niedersächsische Krankenhäuser unverzüglich ein Hygienekonzept entwickeln, das es den Patienten ermöglicht, einzelne Besucher zu empfangen. Die Kliniken müssen den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer dieser Person sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung dokumentieren und für die Dauer von drei Wochen nach dem Besuch aufbewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Besucher die Einrichtung nicht betreten.

„Es ist unverständlich, dass die Landesregierung den Krankenhäusern keinerlei Vorlaufzeit gewährt, das organisatorisch zu bewerkstelligen“, kann Dr. Michael Moormann, Geschäftsführer des Klinikums Lüneburg, das Inkrafttreten der Verordnung unmittelbar nach Veröffentlichung nicht nachvollziehen. „Listen müssen erstellt, Schilder gedruckt, Besucherwege ausgewiesen und Mitarbeiter informiert und unterwiesen werden.“

Die Kliniken der Gesundheitsholding Lüneburg bitten die Besucher eindringlich, die Datenerhebung zu unterstützen, damit im Infektionsfall der Weg der Ansteckung nachverfolgt und so Infektionsketten unterbrochen werden können. Außerdem müssen die Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sobald die Kliniken betreten werden. Im Klinikum sowie in der Orthoklinik sind darüber hinaus die Besuchszeiten eingeschränkt. Vormittags können Patientenbesuche zwischen 10 und 12 Uhr, nachmittags zwischen 15 und 19 Uhr stattfinden. Die Psychiatrische Klinik, das Klinikum Lüneburg und die Orthoklinik weisen darauf hin, dass auch begleiteten Kindern der Zutritt zu den Patienten verwehrt werden muss, damit die Zahl von zeitgleichen Besuchspersonen nicht überschritten wird.

„So sehr wir uns darüber freuen, dass unsere Patienten endlich wieder Besuch empfangen können, brauchen wir jetzt das Verständnis und die Unterstützung der Besucher, damit unsere Patienten keiner unnötigen Infektionsgefährdung ausgesetzt werden", bittet Ulrike Höger, Geschäftsführerin der Orthoklinik, die Besucher um Einhaltung der Hygieneregeln und weist darauf hin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern, die Händedesinfektion beim Eintritt in das Patientenzimmer und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unabdingbar sind, um die Patienten zu schützen.

Für die Psychiatrische Klinik Lüneburg weist Pflegedirektor Stefan Olmützer darauf hin, dass sich Besucher wie in der Vergangenheit auch an die Station wenden sollen, um den Besuch eines Patienten abzustimmen. In den beiden anderen Kliniken ist festgelegt, dass sich Besucher im Stationszimmer melden müssen, bevor ein Patientenzimmer betreten wird.