Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

1. Einleitung

Die Gesundheitsholding Lüneburg GmbH (GHL) mit ihren Tochtergesellschaften bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir sind bestrebt, unser unternehmerisches Handeln und unsere Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und erwarten von unseren Lieferanten dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte dient uns als Grundlage für die regelmäßige und anlassbezogene risikobasierte Prüfung aller bestehenden und künftigen Lieferketten. In diesem Zusammenhang sind bei der Auswahl neuer Lieferanten und Geschäftspartner die Grundsätze und Anforderungen der vorliegenden Grundsatzerklärung zu berücksichtigen. Ein Verstoß kann für das Unternehmen Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller zugehörigen Vertragsbeziehungen zu beenden.

Die vorliegende Grundsatzerklärung stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen, wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Internationalen Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie den Global Compact der Vereinten Nationen. Sofern lokales Recht und internationale Menschenrechte nicht aufeinander abgestimmt sein sollten, werden wir in Übereinstimmung mit dem höheren Standard handeln. Wenn beide in Konflikt geraten, werden wir uns an das nationale Recht halten und gleichzeitig nach Wegen suchen, die internationalen Menschenrechte so weit wie möglich zu achten. Wir erwarten ebenso von unseren Lieferanten, dass sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften sowie die Anforderungen von Standards einhalten.

2. Anforderungen an Lieferanten

Soziale Verantwortung

Menschenrechte
Von unseren Lieferanten erwarten wir die Wahrung der persönlichen Würde, Privatsphäre und der Menschenrechte einer/eines Jeden. Der Schutz der international anerkannten Menschenrechte ist zu unterstützen. Die Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen ist durch die Lieferanten zu verhindern.

Diskriminierung, Inklusion und Diversität
Wir erwarten von unseren Lieferanten einen respektvollen Umgang mit ihren Mitarbeitenden ohne jegliche Form von Diskriminierung. Dies gilt z. B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Wir erwarten eine Förderung von Chancengleichheit am Arbeitsplatz und die Gleichbehandlung der Mitarbeitenden unabhängig von Hautfarbe, Nationalität, sozialer Herkunft, möglicher Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie Geschlecht und Alter.

Keine Belästigung und keine Nötigung
Wir erwarten von unseren Lieferanten einen einwandfreien Umgang mit ihren Mitarbeitenden ohne jedwedes Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und Körperkontakt), das als sexuell, bedrohlich, missbräuchlich oder ausbeuterisch angesehen werden kann.  

Faire Arbeitsbedingungen
Wir erwarten von unseren Lieferanten eine angemessene Vergütung ihrer Beschäftigten unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlöhne. Die Arbeitszeiten sollten den geltenden Gesetzen oder Branchenstandards entsprechen.

Ausschluss von Zwangsarbeit
Wir erwarten von unseren Lieferanten eine Verhinderung von Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit. Jede Arbeit sollte freiwillig sein und die Mitarbeitenden sollten jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können.

Verbot der Kinderarbeit
Wir erwarten von unseren Lieferanten eine Verhinderung von Kinderarbeit in allen Phasen der Produktion. Lieferanten sollten in diesem Zusammenhang die Empfehlungen aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern berücksichtigen.

Gesundheit und Sicherheit
Wir erwarten von unseren Lieferanten angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum wirksamen Schutz ihrer Mitarbeitenden vor Unfällen, chemischen, biologischen und physikalischen Gefahren sowie Berufskrankheiten, einschließlich Mitarbeiterunterweisungen und die Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung. Dies schließt auch die Identifizierung und wirksame Verhinderung relevanter Risiken und Notfallsituationen am Arbeitsplatz und in den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Wohnräumen ein.

Vereinigungsfreiheit
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie das Recht ihrer Arbeitskräfte auf Vereinigungsfreiheit, auf Beitritt zu Gewerkschaften, auf Anrufung der Arbeitskräftevertretung oder auf Mitgliedschaft in Betriebsräten in Übereinstimmung mit den vor Ort geltenden Gesetzen respektieren und ihren Arbeitskräften in diesem Zuge ermöglichen, offen und ohne Angst vor Repressalien oder Belästigungen mit der Unternehmensleitung kommunizieren zu können.

Ökologische Verantwortung

Einsparung von Ressourcen
Wir erwarten von unseren Lieferanten eine systematische Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die dazu beiträgt, den Einsatz von Energie, Wasser und weiteren Rohstoffen entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu reduzieren.

Vermeidung kritischer Inhaltsstoffe
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten erwarten wir von unseren Lieferanten, zum Schutz des Lebens an Land und unter Wasser (Biodiversität), die Nutzung umweltfreundlicher Rohmaterialien. Chemikalien oder anderer Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sollten ermittelt und so gehandhabt werden, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist.

Reduktion von Abfall
Wir erwarten von unseren Lieferanten eine Umsetzung der Prinzipien der Abfallminimierung, der Teilnahme an Kreislaufwirtschaft (Recycling) und die Verwendung wiederverwertbarer Verpackungen und Produkte, wo dies sinnvoll möglich ist.

Reduktion der Treibhausgasemissionen
Wir erwarten von unseren Lieferanten eine wirksame und nachhaltige Senkung der mit den jeweiligen Geschäftsaktivitäten verbundenen CO2-Emissionen.

Betriebliches Umweltmanagement
Wir erwarten von unseren Lieferanten eine Beachtung der gesetzlichen Anforderungen und internationalen Normen zum Umweltschutz.

Ethische Verantwortung

Fairer Wettbewerb
Die Regeln für einen fairen Wettbewerb sind unabdingbare Voraussetzung für eine leistungsorientierte Marktwirtschaft, um wirtschaftliche Effizienz, Entwicklung und Innovationen zu fördern. Daher erwarten wir von unseren Lieferanten die Achtung und Förderung eines fairen Wettbewerbs und die Berücksichtigung aller geltenden Wettbewerbs- und/oder Kartellgesetze.

Verbot von Korruption und Bestechung
Wir erwarten von unseren Lieferanten eine Verhinderung von Korruption, Bestechung und Erpressung oder eigene Beteiligung. Dies umfasst auch jegliche illegalen Zahlungsangebote oder ähnliche Zuwendungen an Amtsträger, um deren Entscheidungsfindung zu ­beeinflussen. Aus diesem Grund sollten unseren Mitarbeitenden keine Geschenke oder persönlichen Vorteile angeboten werden, die als Bestechung aufgefasst werden könnten. In keinem Fall sollten Geschenke oder Bewirtungen angeboten werden, um eine Geschäftsbeziehung unangemessen zu beeinflussen oder die gegen geltendes Recht oder ethische Standards verstoßen.

Bereitstellung von Produktdaten
Wir erwarten von unseren Lieferanten deren prinzipielle Bereitschaft zu einer vertraglichen Einigung, dass relevante nachhaltigkeitsspezifische Produktdaten entlang des Produktlebenszyklus nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Wir erwarten ferner deren prinzipielle Bereitschaft zu einer vertraglichen Einigung, uns über behördliche Vorgänge zu informieren, die generell geeignet sind, unseren geschäftlichen Ruf negativ zu beeinflussen.

Vertraulichkeit
Wir erwarten von unseren Lieferanten einen vertraulichen Umgang mit Geschäftsinformationen anderer und das Respektieren entsprechender Rechte. Hierzu gehören beispielsweise die geistigen Eigentumsrechte. Dementsprechend erwarten wir bei Technologie- und Know-how-Transfers einen ausreichenden Schutz der geistigen Eigentumsrechte und Kundeninformationen.

Lieferkette

Unterauftragnehmer
Wir erwarten von unseren Lieferanten die zuvor formulierten Anforderungen und Standards innerhalb der Lieferketten nach Möglichkeit einzuhalten und mögliche Auftragnehmer ebenso zu verpflichten und auf die Einhaltung zu überprüfen und zu bewerten.

Regulierung der Lieferkette
Wir erwarten von unseren Lieferanten das Einhalten aller geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich des Managements ihrer Lieferketten. Dies gilt u. a. für alle sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichten.

3. Umsetzung der Anforderungen

Wir erwarten von unseren Lieferanten in Bezug auf Lieferketten, dass sie diese auf mögliche Verstöße gegen oben genannte Grundsätze untersuchen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um Verstöße nach Möglichkeit zu vermeiden. Lieferanten müssen prinzipiell in angemessenem Umfang zu einer Offenlegung der Lieferketten bereit sein, wenn konkrete Risiken sachlich begründet identifiziert werden.

4. Beschreibung von Maßnahmen und Verantwortlichkeiten

Die kontinuierliche Überwachung der Werte und Maßgaben unserer Menschenrechtsstrategie obliegt gesellschaftsübergreifend unserem Menschenrechtsbeauftragten.

Unser Menschenrechtsbeauftragter koordiniert alle diesbezüglichen Aktivitäten und leitet die Bemühungen unserer Gesellschaften zur Achtung der Menschenrechte. Die Umsetzungsverantwortung liegt jedoch ebenfalls bei den leitenden Repräsentanten in den verschiedenen Gesellschaften und Fachbereichen, die die Durchdringung unserer Maßnahmen hausintern sicherstellen.

Weiterhin führen wir zur Überwachung der Einhaltung unserer Menschenrechtsstandards regelmäßige jährliche und bei Bedarf anlassbezogene Risikoanalysen durch.

Hierbei erfolgt insbesondere auch eine angemessene Sorgfaltspflicht-Prüfung der Menschenrechte, um potenzielle Gefahren einer Verletzung der Menschenrechte in unseren Aktivitäten und in den Lieferketten unserer Lieferanten zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren.

Im Rahmen der Auswahl unmittelbarer Zulieferer und im Zuge der Auftragsvergaben gehen wir bei allen Vertragsverhandlungen und Ausschreibungen auf die konkreten Anforderungen des LkSG ein und halten deren Einhaltung vertraglich fest.

Wir ermuntern dabei unsere Mitarbeitenden, vermutete Verstöße gegen unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte jederzeit an unseren Menschenrechtsbeauftragten zu melden.

Zusätzlich haben unsere Partner und Dritte jederzeit die Möglichkeit, potenzielle Verstöße gegen unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte über eine auf unserer Webseite aufgeführte Beschwerdestelle zu melden.

5. Interne und externe Kommunikation

Der Respekt für Menschenrechte, ihre Einhaltung und aktive Maßnahmen zu ihrer Überwachung sind Bestandteil unseres Leitbildes.

Wir werden diese Grundsatzerklärung an unsere Mitarbeitenden intern und an alle externen Partner kommunizieren sowie für deren Einhaltung aktiv und nachhaltig sensibilisieren.

Darüber hinaus werden unsere Mitarbeitenden und Führungskräfte regelmäßig zum Thema Menschenrechte geschult.